VERMIE­TUNG - Reisemobil­vermietung, Wohnmobil mieten Haßfurt

Sie möchten kurzfristig oder für wenige Tage ein Wohnmobil mieten? Nutzen Sie unsere Buchungslücken-Angebote!!

Unsere Fahrzeuge sind mit vollausgestatteter Küche, Kaffeemaschine, Geschirrset, Campingmöbel-Set, Navigationsgerät, Markise, Fahrradträger, vollautomatische Sat-Anlage abfahrbereit. (genaue Ausstattung entnehmen Sie der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung, nur diese ist gültig!)

Einige Mietfahrzeuge (Wohnmobile) sind mit Wohnraum-Klimaanlage (230 V) ausgestattet!
Sicherheit steht bei uns ganz oben, deshalb werden unsere Wohnmobile vor jeder Anmietung desinfiziert und luftgereinigt!

Servicepauschale beträgt einmalig 125,00€ und beinhaltet:
 

✓ Einweisung bei Übergabe des Fahrzeuges
✓ Erstausstattung Campinggas
✓ Erstausstattung Chemikalien
✓ Stromkabel
✓ Wasserschlauch
✓ Ausgleichskeile
✓ Warntafel, Warnweste, Warndreieck, Feuerlöscher

Frühbucheraktion:

 

✓ 10% Frühbucherrabat, min. 9 Monate im Voraus.
✓ 5% Frühbucherrabat, min. 6 Monate im Voraus.
✓ 3% Rabatt für "Wiederholungsbucher"
✓ bis zu 7% Rabatt auf "Buchungslücken" je nach Saison

Mit Preisgarantie wir schlagen jeden Preis * !!
 

( * bei vergl. Fzg./Alter/Ausstattung, außerhalb der Ferienzeiten etc. )

Mietbedingungen

 

✓ Fahrzeugabholung ab 16 Uhr
✓ Fahrzeugrückgabe bis 11 Uhr
✓ pro Miettag 250 km frei
✓ 6.000 km frei ab 15 Tagen Mietdauer

AGB's herunterladen

 

Wir reinigen unsere Fahrzeuge mit dem Maxteamer Trockendampf Reiniger!! - wir sind zertifiziert!!

0 % Chemie - 100 % Reinheit

 

 

Kaution:

Die Kaution beträgt 1.500,00€ und ist vor Mietantritt jedoch spätestens bei Abholung in bar oder per Überweisung zu hinterlegen. (Der Selbstbehalt ist versicherbar mit unserem Camper Schutz Paket auf 250,00€).
Wird das Mietfahrzeug vom Mieter in einwandfreiem und unbeschädigtem Zustand zurückgegeben, erhält der Kunde die Kaution innerhalb 14 Tagen via Banküberweisung zurück. Der Zustand des Mietfahrzeugs wird vor Antritt der Reise in einem Protokoll festgehalten.

Übergabe:  Montag bis Freitag ab 16 Uhr, Samstag 11-13 Uhr

Rücknahme:  Montag – Samstag bis 11 Uhr

 

Das Mietfahrzeug wird gereinigt übergeben und muss gereinigt zurückgegeben werden.
Wird das Fahrzeug ungenügend gereinigt zurück gegeben, werden folgende Reinigungspauschalen fällig:

Endreinigung: 150,00€

WC-Entleerung /Reinigung: 150,00€

Das Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungsgebühr von 500,00€ fällig.

Tipps und Tricks rund um das Wohnmobil & Häufig gestellte Fragen

(für die jeweilige Antwort bitte auf den Text klicken!)

Ein Alkovenmodell ist an der weit vorgewölbten Nase über dem Führerhaus zu erkennen. In der sogenannten Alkoven verbirgt sich ein festes Bett.
Dieses Bett lässt sich problemlos während der Fahrt benutzen. Alkovenmodelle sind bei Familien sehr beliebt.

Teilintegrierte Wohnmobile sind windschnittiger und haben meist weniger Schlafplätze wie die Alkovenmodelle.
Viele Teilintegrierte Modelle besitzen ein Hubbett. Dieses Bett wird tagsüber unter das Fahrzeugdach gehoben und zum Schlafen wieder abgesenkt.
Im Gegensatz zu den Alkovenmodellen ist der Teilintegrierte flacher und niedriger und das Fahrgefühl ist meist wie beim PKW.

Meist ist der Weg das Ziel, doch manchmal möchte man so schnell wie möglich an den geplanten Urlaubsort kommen.
Sicherlich ist die Übernachtung auf einem Campingplatz die beste Möglichkeit, doch ist das auch mal nicht möglich oder die Müdigkeit übermannt einen auf einer nächtlichen Fahrt.

Meist ist die nächste Autobahnraststätte am naheliegensten, diese Möglichkeit ist aber meist nicht zu empfehlen.
Auf Autobahnen ist es meist sehr laut und auf den beliebtesten Routen sind meist auch Diebe sehr aktiv.
Eine Alternative zu den Autobahnraststätten sind Autohöfe, diese liegen meist in der Nähe der Autobahn und hier ist es meist auch etwas ruhiger.
Auf den beliebten Reiserouten sind viele Autohöfe auch auf Wohnmobile vorbereitet, es sind Entsorgungsstationen vorhanden und es gibt für Wohnmobile reservierte Parkmöglichkeiten - diese können aber kostenpflichtig sein!

In Deutschland gilt, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. Ein Wohnmobil kann im öffentlichen Raum geparkt werden.
Park- oder Nächtigungsverbote müssen durch Beschilderung klar zu erkennen sein. Übernachten geht über das reine Parken hinaus - erkundigen Sie sich vorher, ob an dem geplanten Parkplatz das Übernachten erlaubt ist!

Wenn Sie eine Übernachtung im Ausland außerhalb eines Campingplatz planen, erkundigen Sie sich vorher, ob und wo es gestattet ist.
Hier gibt es von Land zu Land erhebliche Unterschiede!

Abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht (zGG) eines Reisemobils benötigt man unterschiedliche Führerscheinklassen, um es bewegen zu dürfen. Dabei unterscheidet man zwischen der Führerschein-Klasse 3 und der Klasse B.

Relativ einfach sind die Regeln für Personen, die ihren Führerschein vor 1999 erworben haben: Sie dürfen Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen (t) zGG fahren, beziehungsweise Wohnmobil-Anhänger-Gespanne mit einem Zuggesamtgewicht
von 18,5 t. Letzteres allerdings nur bis zum 50. Lebensjahr, dann erlischt diese Erlaubnis, und es dürfen nur noch Züge mit einem Gesamtgewicht von 12 t bewegt werden.

Wer auch nach dem 50. Geburtstag noch Gespanne bis 18,5 t lenken möchte, muss seinen alten Führerschein gegen einen neuen Scheckkarten-Führerschein umtauschen und sich die eingeschränkte Klasse CE 79 eintragen lassen.
Achtung: Für besagte Klasse CE 79 sind ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre eine ärztliche Untersuchung und eine Überprüfung des Sehvermögens zwingend erforderlich.

Deutlich weniger Masse dürfen Inhaber eines Führerscheins bewegen, der nach 1999 ausgestellt wurde. 3,5 t für das Zugfahrzeug sind beim Führerschein Klasse B die Obergrenze.

Am liebsten würde man ja für alle Eventualitäten im Urlaub vorbereitet sein. Gutes Wetter, schlechtes Wetter?

Vorsicht bei der Überladung von Wohnmobilen, das ist kein Kavaliersdelikt und wird teuer bestraft und unter Umständen gibt es sogar Punkte in Flensburg!

Wie berechnet sich Übergewicht im Reisemobil? Ob ein Reisemobil überladen ist, bemisst sich an Achslasten sowie dem Leer- und dem zulässigen Gesamtgewicht.
Angaben dazu finden sich in dem seit Oktober 2005 gültigen Fahrzeugschein unter den Punkten G, F.1, 7.1, 7.2. In der Leermasse (G) sind laut Norm EN 1646-2 für
bewohnbare Freizeitfahrzeuge der Fahrer mit 75 Kilo sowie die Betriebsstoffe Kraftstoff, Wasser und Gas enthalten. Zieht man sie von der technisch zulässigen Gesamtmasse (F.1) ab,
erhält man die Zuladung, die für weitere Passagiere und Gepäck bleibt.

Wichtig ist, die Achslasten nicht aus dem Blick verlieren. Bereits eine überladene Achse kann zu Geldstrafen führen. Keine Toleranz darf man in der Schweiz erwarten;
Österreicher bitten mit bis zu 2180 Euro zur Kasse. Auch die Italiener sind mit einem Strafmaß bis 1596 Euro nicht eben zimperlich. Vollstreckt wird bei Verkehrsvergehen in EU-Staaten inzwischen übrigens auch zu Hause.

Genauso wichtig wie die Frage, was man mitnimmt, ist die Entscheidung, wo man es im Wohnmobil unterbringt.
Grundsätzlich gilt: Schwere Gegenstände sollten möglichst weit unten und zwischen den Achsen verstaut werden.
Schwere Getränkeflaschen gehören also nicht in die Hängeschränke über der Küche, sondern in einen bodennahen Stauraum oder, falls vorhanden, in den Doppelboden.
Sperrige Gegenstände können auch in Kleiderschränken oder der Dusche verstaut werden.
Wichtig: Die Türen müssen fest verschlossen sein, damit sie nicht aus der Halterung reißen.
Die Heckgarage ist ideal für Campingmöbel, den Grill oder auch Fahrräder.
Vor allem Letztere sollten aber nicht ungesichert transportiert werden!

Vorsicht bei der Überladung von Wohnmobilen, das ist kein Kavaliersdelikt und wird teuer bestraft und unter Umständen gibt es sogar Punkte in Flensburg!

Wie berechnet sich Übergewicht im Reisemobil? Ob ein Reisemobil überladen ist, bemisst sich an Achslasten sowie dem Leer- und dem zulässigen Gesamtgewicht.
Angaben dazu finden sich in dem seit Oktober 2005 gültigen Fahrzeugschein unter den Punkten G, F.1, 7.1, 7.2. In der Leermasse (G) sind laut Norm EN 1646-2 für bewohnbare Freizeitfahrzeuge
der Fahrer mit 75 Kilo sowie die Betriebsstoffe Kraftstoff, Wasser und Gas enthalten. Zieht man sie von der technisch zulässigen Gesamtmasse (F.1) ab, erhält man die Zuladung, die für weitere Passagiere und Gepäck bleibt.

Wichtig ist, die Achslasten nicht aus dem Blick verlieren. Bereits eine überladene Achse kann zu Geldstrafen führen. Keine Toleranz darf man in der Schweiz erwarten;
Österreicher bitten mit bis zu 2180 Euro zur Kasse. Auch die Italiener sind mit einem Strafmaß bis 1596 Euro nicht eben zimperlich. Vollstreckt wird bei Verkehrsvergehen in EU-Staaten inzwischen übrigens auch zu Hause.

In der Servicegebühr ist eine umfangreiche Einweisung in das Wohnmobil, eine befüllte 11kg Gasflasche, die Sanitärchemie sowie die Fahrzeugaußenwäsche enthalten.

Die Kaution beträgt pro Wohnmobil € 1500,- in bar oder per EC. Diese ist vor Reiseantritt zu entrichten und wird bei Rückgabe des Wohnmobils, in einwandfreiem Zustand, innerhalb 14 Tage zurückgezahlt via Banküberweisung.

Unsere Wohnmobile verfügen bereits über eine umfangreiche Grundausstattung, beispielsweise Fahrradträger, Camping–Geschirr (max. 4 Personen),
Camping-Möbel-Set (max. 4 Personen),Kaffeemaschine, Töpfe und allerlei Küchenhelfer, Matratzenschoner.
Des Weiteren sind ein Navigationsgerät mit EU-Karten, Auffahrkeile, vier Warnwesten, ein Erste-Hilfe-Set, Kleinwerkzeug und 10m-Kabel an Bord.
Optional kann noch weiteres Zubehör dazu gebucht werden.

Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach ausdrücklicher und vorheriger Rücksprache mit der Mietstation erlaubt.
Wir weisen darauf hin, dass das Mitführen eines Tieres zu einem erhöhten Reparatur- und/oder Reinigungsbedarf und somit Zusatzkosten führen kann!
Ferner behalten wir uns das Recht vor, Haustiere abzulehnen und/oder einschränkende Vorgaben (z.B. Verbleib des Tieres im Fahrzeug nur in dafür zugelassenen Transportboxen/ -vorrichtungen) vorzuschreiben.
Für den sicheren und vorschriftsmäßigen Transport der Haustiere ist der Mieter eigenverantwortlich, ebenso für die Einhaltung etwaiger Einreise- und Impfbestimmungen.

Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Entwendung, Wild- oder sonstigen Schäden unverzüglich die Polizei zu verständigen.
Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
Daneben hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Unfall- oder Schadenereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, schriftlich zu informieren.
Der Unfall-/Schadensbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.
Schadenersatzansprüche anderer Unfallbeteiligter dürfen nicht anerkannt werden.
Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind ebenfalls unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe dem Vermieter mitzuteilen.

Sie können das Wohnmobil in unserer Geschäftsstelle übernehmen und würden es dort auch wieder abgeben.
Bitte planen Sie ausreichend Zeit ein, um eine ausreichende Einweisung zu gewährleisten. Im Regelfall hat sich eine Std. bewährt.

Bei Übergabe erhalten Sie eine umfangreiche Einweisung und ein reisefertiges, vollgetanktes Wohnmobil, Gasflasche und Grundinventar.
Bei Rückgabe muss das Wohnmobil wieder vollgetankt, grundgesäubert und der Abwassertank / WC entleert sein.

Bei vorzeitiger Fahrzeugrückgabe können wir Ihnen leider kein Geld für die nichtverbrauchten Miettage gutschreiben – sofern dem Vermieter keine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

Unsere Mietpreise enthalten bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer, eine (gewerbliche) Haftpflichtversicherung sowie einen Vollkaskoschutz mit 1.500,- € pro Schadensfall.
Je Anmietung und Mietfahrzeug fällt einmalig die Servicepauschale in Höhe von 125,- € und die Kaution von 1.500,-€ an, diese ist nicht im Mietpreis enthalten und wird gesondert ausgewiesen.
Sofern das Fahrzeug innen nicht oder ungenügend gereinigt zurückgegeben wird, fallen Reinigungskosten von mindestens 150,- € an.
Sofern die Toilette/Abwasser bei Fahrzeugrückgabe nicht gereinigt bzw./ und entleert ist, fallen je eine Toilettenreinigungsgebühr von 150,- € an.
Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Stellplatz-, Camping- und Fährkosten sowie Strafgebühren und sonstige Betriebskosten gehen voll zu Lasten des Mieters.
Ferner sind im Mietpreis 250 Freikilometer am Tag inklusive – sollten diese überschritten werden, fallen 0,30 € je km an.

Reisemobile Meißner
Raiffeisenstr. 2-4
97437 Haßfurt

Tel.: 09521-6219817
Mobil: 0170-1882371
mail@reisemobile-meissner.de

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
15.00 - 18.00 Uhr

Samstag
09.00 - 13.00 Uhr